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UNI-Europa begrüsst die Entscheidung der Europäischen Kommission, die EBR-Richtlinie zu überarbeiten. Leider war es nicht möglich, eine solide Verhandlungsbasis mit den europäischen Arbeitgebern zu erreichen, um die Revision im Rahmen des Sozialen Dialogs zu erzielen.
Dennoch ist die Revision der EBR-Richtlinie notwendig, um eine effective Umsetzung der Informations- und Anhörungsrechte der Beschäftigten sicher zustellen. Das Potenzial der EBRs zur Vorwegnahme und Bewältigung des Wandels wird nach wie vor nicht genutzt. Die Hauptthemen, die einer Verbesserung in der EBR-Richtlinie bedürfen, sind:
1. Harmonisierung der Definitionen von ‘Information’ und ‘Anhörung’ gemäß der weiteren Gesetzgebung (insbesondere in der 'SE'-Richtlinie);
2. Anerkennung der Rolle der Gewerkschaften und das Recht der BVGen und EBRs, dass ein/e offizielle/r Gewerkschaftsvertreter/in sie in allen Aspekten ihrer Tätigkeit unterstützen darf;
3. Verbesserung der Arbeitsbedingungen für BVGen und EBRs durch z.B. das Recht auf Schulung, mehr Plenarsitzungen, klarere Regeln für Experten, Simultanübersetzung und Übersetzung von Dokumenten, Zugang zu Arbeitsplätzen und zusätzliche Themen in den subsidiären Vorschriften;
4. eine Rechtspersönlichkeit für EBRs sowie das Recht auf Sanktionen im Falle von Verstössen, so dass Arbeitgeber vor Gericht verklagt werden können;
5. Zugang für ‘kleinere’ Unternehmen zu europäischen Informations- und Anhörungsrechten durch niedrigere Grenzwerte der Zahl der Beschäftigten.
Das Arbeitsprogramm zur Rechtsetzung der Kommission sieht die Revision der EBR-Richtlinie bis Ende des Jahres vor. Um dem Europäischen Parlament und dem Rat zu ermöglichen, sie bis dahin anzunehmen, muss die Kommission eine überarbeitete Richtlinie bis Anfang Juni 2008 vorlegen.
UNI-Europa drängt die Kommission, mit dem Gesetgebenden Verfahren zur Revision der EBR-Richtlinie voranzuschreiten, um so das europäische Sozialmodel zu stärken.