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DP-DHL: Anschluldigungen wegen Verletzung von Arbeitsrechten
Sie behaupten, dass das Unternehmen außerhalb Deutschlands in mehreren Fällen gegen Arbeitsrechte und damit gegen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen verstoßen habe. Diese Leitsätze wurden von 42 Ländern angenommen und ihre Einhaltung wird durch die einzelstaatlichen Regierungen sichergestellt.
Dazu die stellvertretende UNI-Generalsekretärin Christy Hoffman: „DP-DHL ist das größte Logistikunternehmen der Welt. DP-DHL verstößt gegen die globalen Standards für verantwortliches unternehmerisches Verhalten multinationaler Unternehmen. Da der deutsche Staat einer der größten Anteilseigner des Unternehmens ist, bitten wir zusammen mit unserer Partnerorganisation ITF die deutsche Regierung, ihrer Verantwortung nachzukommen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Wir bringen diesen Fall vor, um dafür zu sorgen, dass DP-DHL die OECD-Leitsätze einhält und seine Beschäftigten weltweit mit Respekt und Würde behandelt.“
Die von UNI und ITF vorgebrachten Bedenken wurden durch eine Litanei von Verletzungen des Arbeitsrechts dokumentiert. DP-DHL hat sich bisher nicht konkret dazu geäußert oder Zusicherungen gemacht.
In der Türkei verfolgt DP-DHL eine anhaltende und koordinierte Strategie zur Einschränkung der Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten. Unter anderem wurde eine Gruppe von Arbeitnehmern während einer Organisationskampagne unter dem Vorwand „schlechter Leistungen“ und weiterer vage ausformulierter Gründe entlassen. Das türkische Arbeitsgericht untersuchte bisher acht dieser Entlassungsfälle und befand in allen acht Fällen, dass die vom Unternehmen für die Entlassung angeführten Gründe unzulässig sind.
„DP-DHL-Vorstandsvorsitzender Frank Appel ließ kürzlich dazu verlauten, dass die Umstände der Entlassung von über 20 Mitarbeitern in der Türkei derzeit untersucht werden. Uns liegen allerdings keine Hinweise dafür vor, dass diese Untersuchungen tatsächlich durchgeführt werden. Das ist der letzte Punkt eines Katalogs von DP-DHLs Versäumnissen bei der Überwachung der weltweiten Tätigkeit des Konzerns. Wir sind immer noch offen für konstruktive Gespräche mit dem Unternehmen, aber wir erwarten, dass das Unternehmen diese Anschuldigungen ernst nimmt und schnell handelt“, so Ingo Marowsky, ITF-Koordinator für globale Organisationsarbeit.
DP-DHL wird konkret vorgeworfen, eine gezielte Strategie zur Einschränkung der gewerkschaftlichen Organisation in vielen Ländern, einschließlich in der Türkei, Indonesien, Malawi, Vietnam, Kolumbien, Guatemala, Hongkong und der USA, zu verfolgen. Die Verpflichtung zur Wahrung der Menschenrechte ist zentraler Bestandteil der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen ebenso wie klare Normen für die Arbeitgeber-/Arbeitnehmerbeziehungen, wozu auch die Wahrung des Rechts der Arbeitnehmer, Gewerkschaften zu gründen oder ihnen beizutreten sowie das Recht auf Kollektivverhandlungen gehört.
Die Generalsekretärin des Internationalen Gewerkschaftsbunds (IGB), Sharan Burrow, sagte: „Wir möchten, dass DP-DHL sich an internationale Arbeitsstandards hält. Die Beweise, die im Rahmen der Anschuldigungen gegen das Unternehmen vorgebracht wurden, weisen auf unannehmbare Mängel im gesamten DP-DHL-Netz hin.“
UNI und ITF prüften Unterlagen des Konzerns, recherchierten Berichte und führten ausführliche Befragungen durch, um die Wahrheit über die Arbeitsbedingungen in dem Unternehmen und die Praktiken der Unternehmensführung ans Licht zu bringen (siehe Links zu den Berichten unten)
UNI und ITF möchten eine Verhandlungslösung mit DP-DHL erzielen, in der sich DP-DHL dazu verpflichtet, sich mit den schwerwiegenden Verletzungen der OECD-Leitsätze in sämtlichen Niederlassungen des Unternehmens auseinanderzusetzen. DP-DHL muss die Wahrnehmung seiner Sorgfalts- und Überwachungspflicht deutlich verbessern, um zu gewährleisten, dass die Beschäftigten des Unternehmens weltweit ihr Recht auf gewerkschaftliche Organisation und menschenwürdige Arbeit ohne jegliche Einschüchterung wahrnehmen können.
Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sind eine Reihe empfohlender Standards „von Regierungen für multinationale Unternehmen, die in oder aus Ländern, die die Leitsätze unterzeichnet haben, tätig sind“ (wozu sowohl Deutschland als auch die Türkei gehören). Die Verpflichtung zur Wahrung der Menschenrechte ist zentraler Bestandteil der Leitsätze ebenso wie klare Normen für die Arbeitgeber-/Arbeitnehmerbeziehungen, einschließlich der Wahrung des Rechts der Arbeitnehmer, Gewerkschaften zu gründen oder ihnen beizutreten sowie das Recht auf Kollektivverhandlungen.
Für der OECD Fall siehe DHL OECD - DE in Downloads oben.
Für weitere Informationen:
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