Verdient DT die von ihr beanspruchte Note A+ nicht
Ein neuer Bericht zeigt, dass Deutsche Telekom das A+, das sich die Firma bezüglich der Einhaltung der sozialen Unternehmensverantwortung (CSR) selbst zuschreibt, nicht verdient, erklärt UNI Global Union.
Der heute vom Gewerkschafts-Beratungsausschuss bei der OECD (TUAC) veröffentlichte Bericht sagt aus, dass Deutsche Telekom wichtigen Anforderungen, die mit ihrem Engagement für Menschenrechte und Gewerkschaftsrechte, so wie sie in der Global Reporting Initiative (GRI), dem "Goldstandard" der Unternehmensverantwortung, verankert sind, nicht gerecht wird.
“Deutsche Telekom verleiht sich in der Frage der Unternehmensverantwortung die Note A+, allerdings mit so vielen Lücken im Bericht, dass wir ihr höchsten ein D+ einräumen", erklärte UNI-Generalsekretär Philip Jennings. "Morgen ist der internationale Tag der Menschenrechte, und wir rufen Deutsche Telekom zu einem echten Engagement für Menschenrechte und Arbeitnehmerrechte auf, indem sie umfassende Informationen über ihre globalen Praktiken bereitstellt und internationale Standards für Arbeitnehmerrechte einhält".
Nebst Übertreibungen im Zusammenhang mit der Einhaltung globaler Standards und Versäumnissen bei der Bereitstellung der für die Berichterstattung vorgeschriebenen Informationen erwähnt der Bericht auch die Überbetonung der Firmenpraktiken in ihrem Ursprungsland, Deutschland, während zahlreiche Praktiken in anderen Ländern nicht offen gelegt werden. DT konzentriert sich in erster Linie auf ihre Politik auf den Management-Etagen, während ihre Personalpolitik für die vielen Tausenden nicht leitenden Angestellten kaum Erwähnung findet.
Die mangelnde Berücksichtigung des großen Teils ihrer globalen Belegschaft ist offenbar bezeichnend für den Standpunkt, den DT in der Frage der sozialen Unternehmensverantwortung vertritt. Gemäß dem Bericht bezieht sich nur einer der von der Firma erwähnten 17 'wichtigen Leistungsindikatoren' auf die Arbeitnehmer.
"Bei einer genaueren Betrachtung der in ihren Berichten aufgeführten Informationen findet man große Lücken bei den Daten zur Stützung ihrer Behauptungen", erklärte Pierre Habbard, Senior Policy Advisor beim TUAC und Autor der Studie. "Das Unternehmen wird der GRI-Offenlegungspflicht betreffend Arbeitnehmer- und Menschenrechte nicht gerecht, und es stellt auch keine Information bereit, die von externer Seite überprüft wurden".
Gemäß dem Bericht wird die Einhaltung der 15 GRI-Kernindikatoren für Arbeitnehmer- und Menschenrechte von der Firma übertrieben dargestellt. DT erklärt, sie werde den Vorschriften für 14 der Standards vollständig und denjenigen für einen Standard teilweise gerecht. Die Ermittlungen des TUAC ergeben ein völlig anderes Bild: Vollständige Einhaltung von zwei Standards, teilweise Einhaltung von sieben Standards und Nichterfüllung der Anforderungen bei sechs Standards.
Arbeitnehmerrechte werden seit langem als Grundrechte der Menschen anerkannt. Die vor kurzem verabschiedeten Leitprinzipien für die Umsetzung des UNO-Konzepts ‘Protect, Respect and Remedy’ statuieren eine unternehmerische Verantwortung, Menschenrechte zu respektieren und die Pflicht, die gebührende Sorgfalt für die Identifizierung und Ausweisung der Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Menschenrechte aufzuwenden.
Bei ihrer Beschreibung der Erfüllung der Anforderungen in Bezug auf eine Bekanntgabe, wo die Vereinigungsfreiheit oder Tarifverhandlungsrechte gefährdet sein könnten, bezieht sich DT spezifisch auf ihre Angestellten in den Vereinigten Staaten, wo die Konzernleitung eine gut dokumentierte Kampagne gegen die Beschäftigten, die eine Gewerkschaft bilden möchten, führt. Die Firma macht geltend, dass sie sich an US-amerikanisches Recht hält, jedoch ohne eine weitere Analyse zum Nachweis, dass ihr Verhalten internationalen Standards genügt. Die UNO-Prinzipien halten unmissverständlich fest, dass die Einhaltung des nationalen Rechts nicht ausreicht, um zu gewährleisten, dass ein Unternehmen seinen internationalen Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte nachkommt.
Der UN Global Compact und die GRI verwenden die gleichen Normen für die Bewertung der sozialen Verantwortung der Unternehmen. Deutsche Telekom wirkt am Global Compact 'auf hoher Ebene' mit. Diese Angelegenheit wurde mittlerweile dem Sekretariat des Global Compact zur Kenntnis gebracht.
UNI hat eine globale Koalition mit dem Internationalen Gewerkschaftsbund, der deutschen Gewerkschaft ver.di, der US-Gewerkschaft Communications Workers of America und dem US-Gewerkschaftsdachverband AFL-CIO gebildet, um Deutsche Telekom zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen bezüglich der Achtung der Arbeitnehmerrechte in allen Teilen der Welt zu drängen. Die Koalition hat zu Beginn dieses Jahres bei der OCED eine Beschwerde gegen die Firma aufgrund gewerkschaftsfeindlicher Praktiken und in den USA und in Montenegro eingereicht.
Weitere Informationen über die Kampagne der Koalition befinden sich unter: www.weexpectbetter.org
Die Adresse für den vollständigen Bericht des TUAC über die CSR-Bewertung bei Deutsche Telekom lautet: http://www.tuac.org/en/public/e-docs/00/00/0A/42/document_doc.phtml
Der CSR-Bericht betreffend Deutsche Telekom kann unter folgender Adresse eingesehen werden: http://www.cr-report.telekom.com/cr/backstage_11/documentpool/en/en.pdf