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Medienmitteilung-Gewerkschaft Kommunikation
Ständerat streicht Postmarktliberalisierung aus der Legislaturplanung
Die Gewerkschaft Kommunikation ist erfreut über das Demokratieverständnis des Ständerates
Der Ständerat hat heute Dienstag beschlossen, die Postmarktliberalisierung aus der politischen Planung für die nächsten vier Jahre zu streichen. Die Gewerkschaft Kommunikation ist erfreut über diesen Entscheid. Sie erwartet vom Bundesrat, dass er nun die vorgezogene Senkung des Monopols auf 50 Gramm fallen lässt und im Rahmen der anstehenden Postgesetzrevision behandelt.
Am 19. August hat die ständerätliche Fernmeldekommission (KVF-S) beschlossen, die vorgezogene Öffnung des Briefmonopols auf 50 Gramm abzulehnen. Am 2. September folgte ihr die nationalrätliche Fernmeldekommission (KVF-N). Heute Dienstag nun hat der Ständerat auf Antrag des Bündner CVP-Ständerats Theo Maissen nicht nur dasselbe beschlossen, sondern gleichzeitig überhaupt die weitere Postmarktliberalisierung aus der Legislaturplanung gestrichen.
Die Gewerkschaft Kommunikation ist erfreut über den vernünftigen Entscheid des Ständerates. Der Ständerat hat damit sein Demokratieverständnis unter Beweis gestellt, würde doch mit der vorgezogenen Monopolsenkung über den Verordnungsweg das Volk ausgeschaltet. Die Gewerkschaft Kommunikation erwartet jetzt vom Bundesrat, dass er die vorgezogene Senkung des Briefmonopols auf 50 Gramm fallen lässt. Damit kann die ganze weitere Postmarktliberalisierung im Rahmen der anstehenden Postgesetzrevision behandelt werden.
Dass Marktliberalisierung mit Gefahren für die Bevölkerung und die Wirtschaft verbunden sind, zeigt aktuell das Beispiel der Strommarktliberalisierung: Anstatt dass die Preise sinken, wie es Liberalisierungsturbos immer behaupten, steigen die Preise um bis zu 20 % – und dies erst noch bei gleich bleibender Leistung. Dasselbe Risiko besteht bei der weiteren Liberalisierung des Postmarktes. Hinzu kommt das Risiko, dass der Wettbewerb auf dem Buckel der Angestellten ausgetragen wird, falls den Postdienstleistern nicht vorgeschrieben wird, mit den Gewerkschaften einen Gesamtarbeitsvertrag abzuschliessen.
Bern, 16. September 2008