Das neue Österreichisches Postmarktgesetz
Die Bundesregierung hat auf Antrag von Infrastrukturministerin Doris Bures das neue Postmarktgesetz am 28.7.2009 einstimmig beschlossen und damit den Weg für einen Beschluss im Nationalrat noch im Herbst freigemacht.
Das neue Gesetz schreibt ein exklusives Monopolrecht für die Erbringung von Universaldienstleistungen durch die Post AG vor. Erst ab Anfang 2016 besteht die Möglichkeit für andere Mitbewerber in diesem Bereich des Marktes einzusteigen. Ein Lizenzsystem wird die Öffnung des Briefmarktes für Briefsendungen bis 50 Gramm mittels Konzessionen regulieren. Diese Konzessionen beinhalten ebenfalls die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten, die Verpflichtung Österreichische Löhne zu zahlen, sowie die Anwendung eines österreichischen Kollektivvetrags.
Die Post AG erhält, wenn Mitbewerber auftreten, sowohl für die Universaldienst-Nettokosten, als auch für die Anpassung des Postnetzwerkes und die Europäische Richtlinie, wie beispielsweise die Umrüstung der Hausbrieffachanlagen einen finanziellen Ausgleich. Verteilzentren sind per Definition keine Zugangspunkte für den Universaldienst und daher geschützt vor dem Zugriff von neuen Mitbewerbern.
Weiters wurde ein Minimum von 1650 Postgeschäftsstellen in ganz Österreich im neuen Postmarktgesetz fixiert um die Zugänglichkeit von Postdienstleistungen für alle EinwohnerInnen zu sichern. Eine von der Post AG eigenbetriebene Postgeschäftsstelle darf nur geschlossen werden, wenn eine kostendeckende Führung der Filiale dauerhaft ausgeschlossen und eine fremdbetriebene alternative Postgeschäftsstelle vorhanden ist um vergleichbares Service anzubieten. Die Österreichische Gewerkschaft kritisiert das Fehlen einer klaren Regelung, wieviele von diesen 1650 Postgeschäftsstellen im Eingenbesitz der Post AG bleiben sollen. Kurz gesagt, nach der neuen Gesetzgebung, gibt es einen Postpartner, kann jede Postfiliale geschlossen werden. Allerdings aufgrund der Tatsache, dass es sich hierbei um eine Aktiengesellschaft handelt, würde dies das Eigentumsrecht der AktionärInnen beeinträchtigen.
Allgemein gesagt begrüßt die Österreichische Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten (GPF) diesen Gesetzesvorschlag der Bundesregierung und bewertet das neue Postmarktgesetz positiv. Auch wenn noch einige Punkte darin zu klären sind, hoffen die österreichischen KollegInnen jetzt mit dieser neuen Gesetzgebung gut vorbereitet für die kommende Liberalisierung des Postmarktes zu sein und damit ein gutes Instrument zu haben.